
Die Forensische Psychiatrie und Psychotherapie ist mit der Begutachtung, Behandlung und Rehabilitation psychisch kranker Rechtsbrecher*innen betraut und nimmt damit die hoheitliche Aufgabe des Maßregelvollzugs wahr.
Die Forensische Klinik ist zuständig für Patient*innen, die aufgrund einer psychischen Störung eine Straftat begangen haben. Sie sollen zur Vorbeugung weiterer krankheitsbedingter Straftaten unter gesicherten Bedingungen behandelt werden (§§ 63, 64 und 67h StGB, 453c StPO). Darüber hinaus müssen Patient*innen im Vorfeld einer eventuellen Unterbringung beobachtet und begutachtet werden (§§ 126a, 81 StPO).
Im Maßregelvollzug sollen Patient*innen die Chance zur sozialen Reintegration erhalten, um wieder ein Leben in der Gesellschaft führen zu können. Die von den jeweils zuständigen Amts- oder Landgerichten eingewiesenen Patient*innen haben explizit einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Behandlung und Betreuung. Dabei hat der Schutz der Bevölkerung und des Personals vor erneuten Straftaten höchste Priorität. Am effektivsten ist dieses durch eine erfolgreiche Therapie zu erreichen.
Der Auftrag: Besserung und Sicherung
Entsprechend dem gesetzlichen Behandlungsauftrag ist die psychosoziale Rehabilitation mit Persönlichkeits- oder Verhaltensänderung das Ziel der Behandlung. Sie soll zu einem abstinenten, sozial verantwortlichen, konstruktiv-konfliktfähigen Leben ohne weitere Delinquenz befähigen, sei es in Selbstständigkeit oder in betreuten Nachsorgesettings. Patient*innen, die nicht entlassen werden können, müssen untergebracht und betreut werden.
Bei den gem. § 63 StGB untergebrachten Patient*innen stehen schizophrene Psychosen und Persönlichkeitsstörungen im Vordergrund. Sie werden mehrheitlich wegen Aggressionsdelikten eingewiesen. 35 Prozent unserer Patient*innen sind primär drogen- oder alkoholabhängig und infolge konsumbedingter Eigentums- und Körperverletzungsdelikte oder Beschaffungskriminalität nach § 64 StGB untergebracht.
Einzel- und Gruppenpsychotherapie zu unterschiedlichen Problemstellungen, bezugspflegerische Betreuung, Soziales Kompetenztraining, Rückfall- und Gewaltprävention, Affektkontrolltraining, Psychoedukation, Individualförderung, differenzierte Ergotherapie und Arbeitstherapie in verschiedenen Werkstätten, Schulunterricht und Sporttherapie sowie individuell gestaltete Tages- und Wohnstrukturen bilden die Schwerpunkte der Behandlung.
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