
Die Achtsamkeitsgruppe bietet praktische Übungen im Umgang mit Stress und Emotionen, körperlichen Schmerzen sowie schwierigen Kommunikationssituationen.
Die Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie behandelt und betreut circa 210 Patient*innen auf neun Stationen, drei Wohngemeinschaften und extramural nach den gesetzlichen Maßregeln der Besserung und Sicherung (Maßregelvollzug).
Die Klinik ist zuständig für Patient*innen, die aufgrund einer psychischen Störung eine Straftat begangen haben und dabei häufig schuldunfähig (§ 20 StGB) oder vermindert schuldfähig (§ 21 StGB) waren. Die Patient*innen werden aufgrund ihrer krankheitsbedingten potentiellen Gefährlichkeit unter gesicherten Bedingungen behandelt (§§ 63 und 64 StGB, § 453c StPO) oder müssen im Vorfeld einer eventuellen Unterbringung hier beobachtet und begutachtet werden (§ 126a StPO, § 81 StPO).
Darüber hinaus führt die Klinik Kriseninterventionen für bewährungsentlassene, ehemalige forensische Patient*innen durch (§ 67h StGB).
Einzel- und Gruppenpsychotherapie zu unterschiedlichen Problemstellungen, bezugspflegerische Betreuung, Soziales Kompetenztraining, Rückfall- und Gewaltprävention, Affektkontrolltraining, Psychoedukation, Individualförderung, differenzierte Ergotherapie und Arbeitstherapie in verschiedenen Werkstätten, Schulunterricht und Sporttherapie sowie individuell gestaltete Tages- und Wohnstrukturen bilden die Schwerpunkte der Behandlung.
Die Forensische Klinik verfügt über eine eigene Forensische Ambulanz zur Weiterbetreuung bewährungsentlassener Patient*innen und über eine Gutachtenstelle.
Ziel der Behandlung ist die psychosoziale Rehabilitation mit Persönlichkeits- und Verhaltensänderungen, die zu einem abstinenten, sozialverantwortlichen, konstruktiv-konfliktfähigen Leben ohne Delinquenz in Selbstständigkeit oder in betreuten Nachsorgesettings befähigt. Eine weitere Aufgabe ist die Unterbringung und Betreuung von nicht entlassbaren Patient*innen.
Nachuntersuchungen am ZfP Emmendingen haben ergeben, dass 80 Prozent der nach § 63 StGB und über 60 Prozent der nach § 64 StGB eingewiesenen Patient*innen sieben Jahre nach ihrer Entlassung aus dem Maßregelvollzug straffrei geblieben sind.
Neben der Kooperation mit ambulanten und stationären Nachsorgeanbietern arbeitet die Forensische Klinik eng mit den für die Vollstreckung des Maßregelvollzugs verantwortlichen Staatsanwaltschaften und der für Rechtsmittel und Bewährungsentlassungen zuständigen Strafvollstreckungskammern zusammen. Zur Verbesserung der Bevölkerungsakzeptanz für die Arbeit der Forensischen Klinik engagiert sich die Forensische Klinik auch in der Öffentlichkeitsarbeit.
Station 20 ist eine geschlossene, gemischt-geschlechtliche Behandlungsstation mit 19 Plätzen für nach § 63 StGB untergebrachte Patient*innen, die meist unter schizophrenen oder schizoaffektiven Psychosen leiden. Bei vielen besteht gleichzeitig eine Affinität zu oder gar Abhängigkeit von Suchtmitteln (sog. „Doppeldiagnosen“). Ebenfalls sehr häufig sind ausgeprägte krankheitsbedingte Einschränkungen der sozialen und beruflichen Fähigkeiten. Vorrangige Zielsetzung der Therapie ist die nachhaltige Besserung der Erkrankung und der krankheitsbedingten Defizite. Dazu gehört, einen angemessenen Umgang mit der Erkrankung zu erarbeiten und sich mit dem Unterbringungsdelikt und den Umständen, die zur Straffälligkeit geführt haben, auseinanderzusetzen.
Station 21 ist eine geschlossene Behandlungsstation mit 24 Plätzen für nach § 63 StGB untergebrachte Patienten, die meist an Persönlichkeitsstörungen leiden. Zielsetzung der Therapie ist die Herstellung von stabilen äußeren und inneren Bedingungen für ein zukünftiges Leben in Straffreiheit und die dauerhafte Abstinenz von Suchtmitteln.
Die Therapie beinhaltet neben der Aufarbeitung der lebensgeschichtlichen Hintergründe der Erkrankung und individueller Konfliktkonstellationen den Erwerb sozialer Kompetenzen, um die Fähigkeit zur Problembewältigung und das Selbstwertgefühl zu verbessern. Diesen therapeutischen Zielen dienen die in der Stationsordnung beschriebenen grundlegenden Prinzipien des Behandlungskonzeptes. Die soziale Verantwortung des Einzelnen gegenüber der Stationsgemeinschaft hat dabei einen hohen Stellenwert. Individuelle Entwicklung und Eigenverantwortung entfalten sich innerhalb der Grenzen und Regeln eines therapeutischen Stufenplanes, welcher den Weg in die Selbständigkeit und Selbstverantwortung außerhalb der Klinik weisen soll.
Station 23 ist eine geschlossene, gemischt-geschlechtliche Behandlungsstation mit 18 Plätzen für nach § 63 StGB untergebrachte Patient*innen, die an Psychosen mit Residualveränderungen und Abhängigkeitserkrankungen als Komorbidität, Persönlichkeitsstörungen, hirnorganischen Störungen, Entwicklungsstörungen oder Minderbegabung, mit begleitenden Beziehungs- und Verhaltensauffälligkeiten leiden. Zielsetzung der Therapie ist die Herstellung von stabilen äußeren und inneren Bedingungen für ein zukünftiges Leben in Straffreiheit. Das bedeutet meist die Vermittlung in eine geeignete Nachsorgeeinrichtung.
Unser milieutherapeutisches Behandlungskonzept berücksichtigt die geringe psychische Belastbarkeit unserer Patient*innen und versucht gleichzeitig, drohenden Hospitalisierungstendenzen entgegenzuwirken. Schwerpunkt neben den ärztlich-psychotherapeutischen Behandlungsmaßnahmen ist vor allem eine differenzierte, individuelle pflegerische Betreuung in einem Bezugspflegesystem. Durch die Bezugspflege wird eine regelmäßige, den Tag strukturierende Präsenz für unsere Patient*innen gewährleistet. Gleichzeitig werden die Begleitung und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und bei lebenspraktischen Aufgaben ermöglicht. Die Aufarbeitung finanzieller oder sozialrechtlicher Probleme wie auch die Vermittlung in nachsorgende Einrichtungen bzw. die Organisation eines Nachsorgenetzes finden in Zusammenarbeit mit unserem Sozialdienst statt.
Station 25 ist eine geschlossene Behandlungsstation für Menschen, die als Folge einer Suchterkrankung straffällig geworden sind und nach § 64 StGB untergebracht wurden. Zielsetzung der Therapie ist die dauerhafte Abstinenz von Suchtmitteln als Voraussetzung für ein straffreies Leben. Die Abstinenzforderung wird ergänzt durch das Bearbeiten von individuellen Konflikten und den Erwerb sozialer Kompetenzen, um die Fähigkeit zur Bewältigung von Problemen und das Selbstwertgefühl zu verbessern. Diesen therapeutischen Zielen dienen die in der Stationsordnung beschriebenen grundlegenden Prinzipien unseres Behandlungskonzeptes. In ihm hat die soziale Verantwortung des Einzelnen gegenüber der Stationsgemeinschaft einen hohen Stellenwert. Individuelle Entwicklung und Eigenverantwortung entfalten sich innerhalb der Grenzen und Regeln eines therapeutischen Stufenplanes, welcher den Weg in die Selbständigkeit und Selbstverantwortung außerhalb der Klinik weisen soll.
Station 26 ist eine geschlossene Behandlungsstation für Menschen, die als Folge einer Suchterkrankung straffällig geworden sind und nach § 64 StGB untergebracht wurden. Zielsetzung der Therapie ist die dauerhafte Abstinenz von Suchtmitteln als Voraussetzung für ein straffreies Leben. Die Abstinenzforderung wird ergänzt durch das Bearbeiten von individuellen Konflikten und den Erwerb sozialer Kompetenzen, um die Fähigkeit zur Bewältigung von Problemen und das Selbstwertgefühl zu verbessern. Diesen therapeutischen Zielen dienen die in der Stationsordnung beschriebenen grundlegenden Prinzipien unseres Behandlungskonzeptes. In ihm hat die soziale Verantwortung des Einzelnen gegenüber der Stationsgemeinschaft einen hohen Stellenwert. Individuelle Entwicklung und Eigenverantwortung entfalten sich innerhalb der Grenzen und Regeln eines therapeutischen Stufenplanes, welcher den Weg in die Selbständigkeit und Selbstverantwortung außerhalb der Klinik weisen soll.
Station 27 ist eine geschlossene Behandlungsstation für Menschen, die als Folge einer Suchterkrankung straffällig geworden sind und nach § 64 StGB untergebracht wurden. Zielsetzung der Therapie ist die dauerhafte Abstinenz von Suchtmitteln als Voraussetzung für ein straffreies Leben. Die Abstinenzforderung wird ergänzt durch das Bearbeiten von individuellen Konflikten und den Erwerb sozialer Kompetenzen, um die Fähigkeit zur Bewältigung von Problemen und das Selbstwertgefühl zu verbessern.
Diesen therapeutischen Zielen dienen die in der Stationsordnung beschriebenen grundlegenden Prinzipien unseres Behandlungskonzeptes. In ihm hat die soziale Verantwortung des Einzelnen gegenüber der Stationsgemeinschaft einen hohen Stellenwert. Individuelle Entwicklung und Eigenverantwortung entfalten sich innerhalb der Grenzen und Regeln eines therapeutischen Stufenplanes, welcher den Weg in die Selbständigkeit und Selbstverantwortung außerhalb der Klinik weisen soll.
Station 28 ist die geschlossene Aufnahmestation für gemäß den §§ 126a, 81 und 453c StPO und 63 sowie 67h StGB untergebrachte Menschen.
Aufgabe der Station ist, die Patienten möglichst genau kennenzulernen, zur Mitarbeit zu motivieren und eine gemeinsame Vorstellung vom weiteren Behandlungsverlauf zu entwickeln.
Station 29 bietet besonders gesicherte und reizverminderte Rahmenbedingungen für Patienten, die aufgrund von Krisen, Suchtmittelrückfällen oder schweren Verhaltensauffälligkeiten auf den Behandlungsstationen (vorübergehend) nicht zu führen sind oder in eine Haftanstalt zurückgeführt werden. Die therapeutische und bezugspflegerische Anbindung an die bisherige Behandlungsstation bleibt dabei bestehen. Darüber hinaus bietet sie in einem gesonderten Behandlungskompartiment eine spezielle Einzelförderung in der Kleingruppe.
Jeder Patient wird individuell unter Berücksichtigung der Aufnahmegründe betreut. Grundsätzliches Ziel ist es, die Station 29 wieder verlassen zu können. Dies kann die Rückkehr auf die Aufnahme, beziehungsweise Therapiestation bedeuten, in Einzelfällen auch die Resozialisierung, zum Beispiel in eine betreute Wohnform oder ein Heim. Damit sich die Patienten auf Station 29 weiterentwickeln, werden vielfältige individuelle Förderungen angeboten. Die Probleme der Patienten können im Bereich der Sozialkompetenz, der Absprachefähigkeit, der aktuellen Gefährlichkeit oder des intrapsychischen Widerstands gegen Therapie und Veränderung liegen. Entsprechend breit gefächert sind die therapeutischen Ansätze.
Station 34 wurde als erste offen geführte Behandlungsstation des Forensischen Klinikbereichs am 01.11.2022 in Betrieb genommen und richtet sich primär an gem. § 63 StGB untergebrachte Patienten im fortgeschrittenen Therapieverlauf. Das Angebot umfasst psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung sowie sozialpsychiatrische und rehabilitative Maßnahmen. Aufgrund des offen geführten Konzepts bestehen nur geringe bauliche und technische Sicherungsmaßnahmen.
Die Station hat ein individuell abgestimmtes und flexibles Behandlungskonzept und versteht sich als Angebot für Patienten, die bereits mit staatsanwaltschaftlicher Genehmigung unbegleitete Ausgänge außerhalb des Klinikgeländes wahrnehmen können. Weitere Behandlungsvoraussetzungen sind eine stabile psychische Verfassung, eine belastbare Krankheits- und Behandlungseinsicht und eine im bisherigen Therapieverlauf unter Beweis gestellte Absprachefähigkeit und Distanzierung vom früheren deliktrelevanten Verhalten. Eine intensive pflegerische, sozialdienstliche und therapeutische Begleitung soll die Patienten bei ihren Resozialisierungsbemühungen aktiv unterstützen und einen wertschätzenden und motivierenden Rahmen für diesen nach langer Therapiedauer oftmals schwierigen Schritt zurück in das gesellschaftliche Leben bieten.
Die Achtsamkeitsgruppe bietet praktische Übungen im Umgang mit Stress und Emotionen, körperlichen Schmerzen sowie schwierigen Kommunikationssituationen.
Das A.K.T® ist ein therapeutisches Angebot, das in Einzelarbeit aber auch in Gruppenform (bis zu acht Patient*innen) durchgeführt wird.
Die Ohrakupunktur nach dem NADA-Protokoll ist geeignet als Basisbehandlung bei suchtkranken Menschen, um Entzugssymptome aller bekannten Suchtmittel zu lindern.
Alltags-, oder auch lebenspraktisches Training genannt, ist ein Schwerpunkt pflegerischer Tätigkeit in der forensischen Psychiatrie.
Dieses Angebot wird von verschiedenen Berufsgruppen vorgehalten. Es ist eine produktorientierte Therapieform mit Blick auf eine berufliche (Wieder-) Eingliederung, den Übergang in berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen und/oder die Entwicklung einer Arbeitsperspektive.
Ätherische Öle sind Extrakte aus Pflanzen und Pflanzenteilen, die einen charakteristischen Geruch und spezifische Wirkungseigenschaften haben. Diese werden in der Aromapflege eingesetzt, wirken ausgleichend, beruhigend, lindernd oder entspannend auf die körperlichen und psychischen Erkrankungen.
Die Elektrokrampftherapie (EKT) ist ein bewährtes und etabliertes Stimulationsverfahren. Ihre Wirksamkeit beruht auf der kontrollierten Auslösung eines generalisierten Krampfanfalls unter Kurznarkose.
Ergotherapie ist die Behandlung krankheitsbedingter motorischer, sensorischer und psychischer Funktionseinschränkungen, Behinderungen und Störungen.
Das DBT-F ist ein störungsspezifisches Behandlungsprogramm, das sich an den Besonderheiten der stationären Straftäterbehandlung orientiert.
Die Aufgaben forensisch-psychiatrisch Pflegender sind vielfältig, unterscheiden sich zum Beispiel in ihren Schwerpunkten je nach therapeutischem Auftrag und den Anforderungen einer Aufnahme- Therapie- oder Krisenstation.
Die Forensische Schule hat die Aufgabe, schulisches Basis- und Aufbauwissen bei Bedarf zu vermitteln. Zusätzlich bereitet die Schule auf den externen Hauptschulabschluss vor.
Das strukturierte Gruppenprogramm ist ein Training über 32 Stunden, in dem Kompetenzen zur Vorbeugung von gewalttätigem Verhalten erarbeitet werden.
Das Kognitive (Cogpack) ist ein PC-gestütztes Hirnleistungstraining zur Verbesserung verschiedener neuropsychologischer Teilleistungen.
Das Metakognitive Training beruht auf psychotherapeutischen Grundlagen. Es wurde ursprünglich speziell für Menschen entwickelt, die an einer Psychose erkrankt sind, inzwischen aber auch für Patient*innen modifiziert, welche an einer depressiven Erkrankung leiden.
Die Musiktherapie versteht sich als eine erlebnis- und handlungsorientierte Form der Psychotherapie. Das Medium „Musik“ wird gezielt dazu eingesetzt um Patient*innen einen nonverbalen Zugang zur bestehenden Lebensproblematik zu ermöglichen.
Die medikamentöse Behandlung mit sogenannten Psychopharmaka gehört bei vielen psychiatrischen Erkrankungen zu den bewährten und etablierten Therapieverfahren.
Der Physiotherapeut heute analysiert und interpretiert sensomotorische Funktions- und Entwicklungsstörungen, um sie mit speziellen manuellen und anderen physiotherapeutischen Techniken zu beeinflussen.
Psychoedukation bedeutet die systematische und verständliche Aufklärung über die Erkrankung und deren Behandlungsmöglichkeiten.
Psychotherapie ist zentraler Bestandteil der Behandlung seelischer Erkrankungen, die oft in Kombination mit medikamentöser Therapie und psychosozialer Hilfestellung eingesetzt wird.
Das Rückfallpräventionstraining ist ein Gruppenprogramm zur Behandlung von Patient*innen mit Suchterkrankung, der Schwerpunkt liegt auf der Abhängigkeit von illegalen Drogen.
Ziel der Behandlung ist, neben dem Aufbau der Kompetenz in den Bereichen der Wahrnehmung und Kommunikation, die Kontrolle delinquenten Sexualverhaltens, sowie die Verringerung der Rückfallgefahr in Bezug auf neue Straftaten.
Psychische Erkrankungen sind häufig auch mit massiven sozialen Beeinträchtigungen verbunden. Die Stärkung sozialer Kompetenzen spielt deshalb in der Behandlung vieler psychischer Erkrankungen eine wichtige Rolle.
Durch die regelmäßige Teilnahme an der Sporttherapie, werden gestörte körperliche, psychische und soziale Funktionen kompensiert, regeneriert, Sekundärschäden vorgebeugt und gesundheitlich orientiertes Verhalten langfristig gefördert.
Entspannungsverfahren sind fester Bestandteil in der Behandlung psychischer Erkrankungen, aber auch anderer Erkrankungen wie zum Beispiel von Kopfschmerzen.
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