Die Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie behandelt und betreut 174 Patienten (8 Stationen und 3 Wohngemeinschaften) nach den gesetzlichen Maßregeln der Besserung und Sicherung (Maßregelvollzug).
Die Klinik ist zuständig für Patienten, die aufgrund einer psychischen Störung eine Straftat begangen haben und dabei häufig schuldunfähig (§ 20 StGB) oder vermindert schuldfähig (§ 21 StGB) waren. Die Patienten werden aufgrund ihrer krankheitsbedingten potentiellen Gefährlichkeit unter gesicherten Bedingungen behandelt (§ 63 und § 64 StGB, § 453c StPO) oder müssen im Vorfeld einer eventuellen Unterbringung hier beobachtet und begutachtet werden (§ 126a StPO, § 81 StPO).
Darüber hinaus führt die Klinik Kriseninterventionen für bewährungsentlassene, ehemalige forensische Patienten durch (§ 67h StGB).
Einzel- und Gruppenpsychotherapie zu unterschiedlichen Problemstellungen, bezugspflegerische Betreuung, Soziales Kompetenztraining, Gewaltprävention, Affektkontrolltraining, Psychoedukation, Gestaltungstherapie, differenzierte Arbeitstherapie in verschiedenen Werkstätten, Schulunterricht und Sporttherapie sowie individuell gestaltete Tages- und Wohnstrukturen bilden den Schwerpunkte der Behandlung.
Die Forensische Klinik verfügt über eine eigene Forensische Ambulanz zur Weiterbetreuung bewährungsentlassener Patienten und über eine Gutachtenstelle. Ziel der Behandlung ist die psychosoziale Rehabilitation mit Persönlichkeits- und Verhaltensänderungen, die zu einem abstinenten, sozialverantwortlichen, konstruktiv-konfliktfähigen Leben ohne Delinquenz in Selbstständigkeit oder in betreuten Einrichtungen befähigt. Eine weitere Aufgabe ist die Unterbringung und Betreuung von nicht entlassbaren Patienten.
Neben der Kooperation mit nachsorgenden Einrichtungen arbeitet die Forensische Klinik eng mit den für die Vollstreckung des Maßregelvollzugs verantwortlichen Staatsanwaltschaften und der für Rechtsmittel und Bewährungsentlassungen zuständigen Strafvollstreckungskammern zusammen und betreibt Öffentlichkeitsarbeit, um die Akzeptanz der Bevölkerung für die Arbeit der Forensischen Klinik zu erhöhen.
Nach Untersuchungen am ZfP Emmendingen haben ergeben, dass 80 % der nach § 63 StGB und über 60 % der nach § 64 StGB eingewiesenen Patienten 7 Jahre nach ihrer Entlassung aus dem Maßregelvollzug straffrei geblieben sind.
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