
Das ZfP Emmendingen ist für die stationäre Versorgung von Patient*innen aus den Landkreisen Breisgau, Emmendingen, Freiburg, Lörrach und Südlicher Ortenaukreis zuständig.
Im Vorfeld jeder stationären Aufnahme ist eine telefonische Anmeldung durch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt erforderlich, da im Rahmen dieses Gespräches die Indikation zur stationären psychiatrischen Behandlung geprüft wird.
Die Zentrale Aufnahme für Patient*innen im Alter von 18 bis 64 Jahren befindet sich im Erdgeschoss des Christian-Roller-Hauses (Gebäude 1-6), ist montags bis freitags von 08:30 bis 15:00 Uhr geöffnet und telefonisch bis 16:00 Uhr unter 07641 461-1111 erreichbar. Patient*innen über 65 Jahre werden direkt im Gebäude der Klinik für Alterspsychiatrie und Psychotherapie aufgenommen (siehe Menüpunkt: Patientenaufnahme für Patient*innen ab dem 65. Lebensjahr).
Notfallmäßige akute stationäre Aufnahmen außerhalb der regulären Dienstzeiten werden telefonisch mit der Dienstärztin oder dem Dienstarzt vorbesprochen, erreichbar über die Pforte unter 07641 461-0.
Sollten sie dringend Unterstützung oder ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich zunächst an Ihr nächstgelegenes Krankenhaus oder rufen Sie die Leitstelle unter Telefon 112 an oder melden sich bei dem ärztlichen Notdienst unter Telefon 116117.
Wurde für Sie über Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt ein Aufnahmetermin vereinbart, so bitten wir Sie, sich am vereinbarten Aufnahmetag zwischen 09:00 Uhr und 10:00 Uhr in der Zentralen Aufnahme einzufinden. Hier unterstützen wir Sie bei den zur Krankenhausaufnahme notwendigen Formalitäten.
Bitte bringen Sie zur Aufnahme mit:
- Verordnung von Krankenhausbehandlung (= Ärztlicher Einweisungsschein)
- Krankenversichertenkarte Ihrer Krankenkasse
- und/oder Klinik-Card Ihrer privaten Krankenversicherung oder privaten Zusatzversicherung
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Liste der aktuell einzunehmenden Medikamente (= Medikamentenplan)
- ggf. Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht
- ggf. Betreuerausweis bei rechtlicher Betreuung
- ggf. aktuelle Befreiungsbescheinigung für Zuzahlungen
- ggf. Gesundheitspässe (z.B. Allergieausweis, Röntgenausweis, Impfpass)
- ggf. ärztliche Vorbefunde/Krankenhausberichte
Diese Informationen/Unterlagen werden für Ihre Krankenhausbehandlung und die Abrechnung der Behandlungskosten benötigt. Angaben zu Ihrer Person und zum Krankheitsgeschehen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Sie unterliegen den strengen Bestimmungen des Datenschutzes.
Nachdem Ihre Personalien erhoben wurden, werden Sie auf der für Sie zuständigen Station aufgenommen. Dort findet Ihr ausführliches Aufnahmegespräch statt.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden Ihnen die allgemeinen Krankenhausleistungen als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich mit Ihrer Krankenkasse. Bitte bringen Sie die von Ihrem behandelnden Arzt auszustellende Verordnung von Krankenhausbehandlung (Einweisung) und Ihre Krankenversichertenkarte mit.
Der Gesetzgeber hat eine Zuzahlung vorgesehen von 10 Euro je Kalendertag für längstens 28 Tage in einem Kalenderjahr (maximal 280 Euro). Diese Regelung gilt für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wir als Krankenhaus müssen diesen Eigenanteil von Ihnen einziehen. Sie können den zu leistenden Betrag bar einzahlen (an der Kasse im EG der Verwaltung oder bei der Aufnahme) oder überweisen.
Wenn Sie nicht krankenversichert sind oder eine Direktabrechnung mit Ihrer Versicherung nicht möglich sein sollte, muss die Rechnung an Sie gestellt werden. Die Anforderung mit einer Rechnung wird von der Patientenverwaltung gestellt.
Im Rahmen des tariflichen Leistungsanspruchs kann eine Direktabrechnung mit Ihrer privaten Versicherung erfolgen. Bitte bringen Sie zur Klärung des Anspruchs und der versicherten Leistungen Ihre Privat-Card über den Versicherungsanspruch mit. Wenn Sie die Abtretungserklärung unterzeichnen, ermächtigen Sie uns, unmittelbar mit Ihrer Versicherung abzurechnen.
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden zwei getrennte Rechnungen gestellt: an Sie zur Einreichung bei Ihrer Beihilfestelle und an Ihre private Versicherung, jeweils prozentual aufgeteilt im Verhältnis zu dem zu tragenden Anteil.
Mit den Pflegesätzen für die allgemeinen Krankenhausleistungen sind alle notwendigen Leistungen abgegolten. Darüber hinaus bieten wir Ihnen als Wahlleistungen gegen gesonderte Berechnung:
- Chefarztbehandlung in den Fachkliniken
- Klinik für Allgemeine und Gemeindenahe Psychiatrie (Chefarzt: Medizinischer Direktor Herr Dr. med. Schieting)
- Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie (Chefarzt: Stv. Medizinischer Direktor Herr A. Schwink)
- Klinik für Affektive Erkrankungen und Psychosomatische Medizin (Chefarzt: Herr Dr. med. Hof)
- Klinik für Alterspsychiatrie und Psychotherapie (Chefarzt: Herr Prof. Dr. med. Hüll)
- Klinik für Suchtmedizin (Chefarzt: Herr Dr. med. Hagenbuch)
- Unterkunft in einem Ein- oder Zweibettzimmer
Über die Wahlleistungen muss ein zusätzlicher Vertrag zwischen Ihnen und dem Krankenhaus geschlossen werden. Dazu berät Sie gerne das Team der Aufnahme.