Strukturierter Qualitätsbericht

zfp-dummy-bild-inhalt.jpg

Gemäß §136b SGB V muss das ZfP Emmendingen jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht erstellen und veröffentlichen.

Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und ihre Inhalte für eine Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.

Die Berichte dienen der Information der Patienten, Versicherten, der einweisenden und weiter betreuenden Ärzten sowie der Krankenkassen.