Arbeitskreis Forensische Psychiatrie Transparent Süddeutschland

Der Arbeitskreis Forensische Psychiatrie Transparent Süddeutschland ist ein Zusammenschluss von Verantwortlichen aus forensisch-psychiatrischen Kliniken in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Gemeinsam streben die teilnehmenden Einrichtungen die folgenden Ziele an:

  • höhere Akzeptanz der Forensischen Psychiatrie in der Öffentlichkeit
  • besseres Verständnis für die Chancen und Risiken des Maßregelvollzugs
  • aktiver Dialog zu Fragen der Forensischen Psychiatrie zwischen Vertreter*innen der Medien, der Kliniken, der nachsorgenden Einrichtungen und anderen Interessierten.
Mitgliedseinrichtungen des Arbeitskreises

Der Arbeitskreis wurde am 26. Mai 2004 in Klingenmünster/Rheinland-Pfalz gegründet. Die Teilnehmenden treffen sich nach Bedarf. Dazu können nach Absprache auch Gäste eingeladen werden. Mit der Mitgliedschaft signalisieren die Beteiligten die Bereitschaft, sich an der Planung und Durchführung von Aktivitäten zu beteiligen, teilnehmende Einrichtungen sind:

  • Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie, Klingenmünster
  • Klinik Nette-Gut für Forensische Psychiatrie an der Rhein-Mosel Fachklinik, Andernach
  • Rheinhessen-Fachklinik, Alzey
  • Psychiatrisches Zentrum Nordbaden, Wiesloch
  • Klinikum am Weissenhof, Weinsberg
  • Klinikum Nordschwarzwald, Calw
  • Zentrum für Psychiatrie, Emmendingen
  • Zentrum für Psychiatrie, Reichenau
  • SWZ Südwürttemberg, Bad Schussenried
Zentrale Botschaften
  • Forensisch-psychiatrische Kliniken sind Krankenhäuser - keine Gefängnisse. Die Kliniken erfüllen den gesellschaftlichen Auftrag der Besserung, Sicherung und Rehabilitation der Patientenschaft.
  • Forensisch-psychiatrische Kliniken behandeln Patientinnen und Patienten, die verschiedenste Straftaten begangen haben: von Eigentumsdelikten über Raubstraftaten bis zum Tötungsdelikt.
  • Die in den forensisch-psychiatrischen Kliniken untergebrachten Patientinnen und Patienten sind psychisch krank (etwa zwei Drittel) oder suchtkrank (etwa ein Drittel). Die Patientenschaft ist wegen ihrer Erkrankung meist nicht oder nur teilweise schuldfähig. Deshalb darf eine erkrankte Person nicht als Straftäter oder Straftäterin bezeichnet werden. In Übereinstimmung mit dem Gesetz lautet die korrekte Bezeichnung „psychisch kranke/r Täter/in“.
  • Forensik-Patientinnen und -Patienten haben Depressionen, Psychosen, Persönlichkeitsstörungen und andere psychische Erkrankungen oder Abhängigkeitserkrankungen. Die Erkrankungen können häufig nicht geheilt werden. Die Menschen können jedoch meist so behandelt werden, dass sie nicht wieder straffällig werden.
  • Forensisch-psychiatrische Kliniken schaffen Sicherheit für die Bevölkerung durch wissenschaftlich begründete Therapien und Prognosen sowie angemessene organisatorische und bauliche Rahmenbedingungen. Wir informieren offen und verlässlich über Leistungen, Möglichkeiten und Grenzen unserer Arbeit.
  • Die gerichtliche Einweisung in eine Klinik für Forensische Psychiatrie ist eine gravierende Maßnahme des Freiheitsentzugs. Im Unterschied zu Häftlingen in den Justizvollzugsanstalten wird die Dauer des Aufenthalts von psychisch kranken Täterinnen oder Tätern bei deren Einweisung in forensisch-psychiatrische Kliniken nicht zeitlich begrenzt. Erst nach ausreichendem Therapiefortschritt können die Behandler der Justiz eine Entlassung vorschlagen. Dazu gibt es regelmäßige Anhörungen. Für die psychisch kranke Patientenschaft heißt das zunächst: open end.
  • Forensisch-psychiatrische Ambulanzen betreuen die Patientinnen und Patienten nach der Entlassung aus der Klinik weiter. Sie  unterstützen sie darin, psychisch stabil zu bleiben und ein straffreies Leben zu führen.
  • Entlassene Forensik-Patientinnen und -Patienten brauchen ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz, um ihnen die Chance zu geben, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.
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