
Im Jahr 1996 wurden die damaligen psychiatrischen Landeskrankenhäuser in Anstalten des öffentlichen Rechts umgewandelt und tragen seitdem die Bezeichnung "Zentrum für Psychiatrie".
Die landespolitische Verantwortung wird durch die Gewährsträgerschaft des Landes für die Zentren für Psychiatrie sichergestellt. Im Aufsichtsrat wird sie über drei Landesvertreter*innen gewährleistet: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration stellt zwei, das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft eine oder einen Vertreter*in. Die Landkreise des Versorgungsgebietes werden traditionell durch den Landrat des Landkreises vertreten, in dem das ZfP seine Betriebsstätte hat. Ein weiteres Aufsichtsratsmitglied wird vom Personalrat des Zentrums für Psychiatrie Emmendingen vorgeschlagen. Als beratendes Mitglied fungiert der Patientenfürsprecher des Landkreises.
Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates zählen u.a. die Beratung des Geschäftsführers und die Überwachung der Geschäftsleitung, die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers und der Direktoren sowie die Erlassung und erforderlichenfalls Anpassung der Satzung und weiterer für die ZfP in Ihrer Koordinierung zentralen Regelungen/Richtlinien.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden vom Sozialministerium für jeweils fünf Jahre bestellt. Der Geschäftsführer des Zentrums berichtet mind. zwei Mal jährlich dem Aufsichtsrat. Die zweimal im Jahr stattfindenden Aufsichtsratssitzungen sind nicht öffentlich.
- Ministerialdirigent Dr. T. Walker, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Ministerialrätin S. Veronelli, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats
- Ministerialrätin C. Rebmann, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
- Landrat H. Hurth, Landkreis Emmendingen
- Vertreterin des Personalrates A. Bruder, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen
- Patientenfürsprecher Dr. med. M. Rashid, beratendes Mitglied