
Das ZfP Emmendingen betreibt seit Jahren ein aktives, innovatives Qualitätsmanagement zur Sicherstellung einer hochwertigen Patient*innenbehandlung und -versorgung. Unser Haus ist seit 2005 nach KTQ qualitätszertifiziert.
Qualitätsmanagement (QM) gehört zu den gesetzlichen Aufgaben von Krankenhäusern. QM dient unserem Krankenhaus einerseits zur prozesshaften Darstellung aller Aufgaben der Kliniken und Abteilungen, andererseits der Bewertung und Verbesserung der Qualität. Allen Mitarbeitenden steht zur Unterstützung ihrer Arbeit ein prozesshaft gestaltetes QM-Handbuch im Intranet zur Verfügung.
Jährlich werden pro Klinik/Abteilung Ziele zur qualitativen Weiterentwicklung für das Kalenderjahr festgelegt. Dadurch wird der QM-Gedanke in alle Bereiche des Klinikums getragen. Es finden regelmäßig, zu bestimmten qualitätsrelevanten Themen, multiprofessionell besetzte Qualitätszirkel statt. Alle drei Jahre werden Befragungen von Mitarbeitenden und Einweiser*innen durchgeführt. Um zeitnaher Rückmeldungen von unseren Patient*innen zu erhalten, erfolgt ab 2022 vierteljährlich eine Stichtagsbefragung.
Um unsere Qualitätsentwicklung auch in Ihrem Sinne gestalten zu können, benötigen wir Ihr Feedback. Wenn Sie Wünsche, Anregungen oder eine Beschwerde haben, scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen, unseren Bewertungsbogen Lob und Kritik zu nutzen oder uns einen Brief zu schreiben.
Für den Krankenhausbereich des ZfP - Emmendingen wählten wir das Zertifizierungsmodell KTQ (Kooperation und Transparenz für Qualität im Gesundheitswesen) weil es unserer Philosophie am nächsten kam.
Um den hohen Ansprüchen von KTQ gerecht zu werden, evaluieren eine Vielzahl von Mitarbeitenden der verschiedenen Berufsgruppen fortlaufend, über alle Hierarchieebenen hinweg, die Inhalte des QM–Handbuchs und sind außerdem in verschiedenen Gremien und Qualitätszirkeln tätig. Damit gewährleisten wir den kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) im Krankenhaus.
Gemäß §136b SGB V muss das ZfP Emmendingen jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht erstellen und veröffentlichen.
Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und ihre Inhalte für eine Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.
Die Berichte dienen der Information der Patient*innen, Versicherten, der einweisenden und weiter betreuenden Ärzt*innen sowie der Krankenkassen.