
Durch das Sozialministerium wurde die Institution des Patientenfürsprechers initiiert. Es ist ein Ehrenamt, das auf Vorschlag des Psychiatrie-Arbeitskreises und Bestellung durch den Landrat besetzt wird. Der Patientenfürsprecher ist an keinerlei Weisung gebunden, er unterliegt aber der Schweigepflicht. Deshalb arbeitet er völlig unabhängig und neutral. Er hat die Interessen der Ratsuchenden zu vertreten und muss persönliche Angaben vertraulich behandeln.
Der Patiententenfürsprecher (PF) wird vom sozialpsychiatrischen Arbeitskreis des zuständigen Landkreises vorgeschlagen und vom Landrat/Kreistag zum PF bestellt. Er ist auf ehrenamtlicher Basis tätig und nicht in die Hierarchie des Zentrums eingebunden. Nach seiner Bestellung wird er vom Sozialminister in den Aufsichtsrat des Zentrums als beratendes Mitglied mit Vortragsrecht berufen.
Durch seine Tätigkeit an der Basis und im Aufsichtsrat ist sein Wirkungsbereich gekennzeichnet.
Nach den Richtlinien für seine Tätigkeit soll er bei der Interessenvertretung der Patient*innen besonders zwischen den Ansprüchen der Patient*innen und den Angeboten der verschiedenen Dienste vermittelnd tätig sein und dabei den Dialog zwischen Patient*innen, deren Angehörigen, den Psychiatrie-Erfahrenen und den Professionellen fördern.
Der Patientenfürsprecher ist in der Regel mittwochs von 14:00 bis circa 16:00 Uhr im Haus. Im Vorraum zum Kaffeehaus im Gemeinschaftshaus ist ein Briefkasten angebracht mit der Aufschrift "Anregungen, Fragen, Probleme".
Ihre schriftlichen Eingaben senden Sie bitte per E-Mail an patientenfuersprecher [at] zfp-emmendingen.de
Sie können auch einen Brief in den Briefkasten des Patientenfürsprechers vor dem Gemeinschaftszentrum, neben dem Kaffeehaus direkt einwerfen oder an der Registratur im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes abgeben. Bei Bedarf vermittelt auch das Pflegepersonal oder Sozialdienst gerne für Sie den Kontakt.
Gespräche mit Patient*innen können auch jederzeit über die Stationsleitung und das Sekretariat vermittelt werden. Die Gespräche finden in der Regel auf Station statt - wenn nötig unter Einbeziehung des pflegerischen oder therapeutischen Personals.