
Es gelten die Rechtsvorschriften über den Arbeits- und Gesundheitsschutz, wie zum Beispiel:
- Das Arbeitsschutzgesetz
- Die Betriebssicherheitsverordnung
- Die Gefahrstoffverordnung
- Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- DGUV Vorschriften
Sie werden verbindlich für das ZfP mit seinen Einrichtungen umgesetzt.
Die Beurteilung der Arbeitsplätze erfolgt in regelmäßigem Turnus gemeinsam durch die entsprechenden Führungskräfte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dabei wird eine stetige Verbesserung der Arbeitsverhältnisse angestrebt.
Eingangsuntersuchungen und Vorsorgen nach der ArbmedVV werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Dabei wird je nach Berufsgruppe auch der Immunstatus geprüft, die Mitarbeitenden u.a. zu Impfungen beraten und bei Bedarf auf Wunsch auch geimpft.
Alle Mitarbeitende nehmen regelmäßig an fachspezifischen Unterweisungen zur Arbeitssicherheit teil. Für neu eingestellte Mitarbeitende werden monatlich entsprechende Einweisungen angeboten.
Jeder Arbeitsplatz wird einmal im Jahr von einem Team aus Werkfeuerwehr und Arbeitsschutz besucht. Dabei werden Arbeitssicherheit, Brandschutz und Ergonomie geprüft sowie bei Bedarf Beratungen durchgeführt.
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) trifft sich einmal im Quartal und bespricht aktuelle Themen des Arbeitsschutzes. Die Teilnehmenden setzen sich aus Führungskräften, Sicherheitsbeauftragten, Personalrat, Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen.