
Seit Oktober 2009 verfügt die Klinik über eine forensische Ambulanz, um die stationär erreichten Behandlungsziele in der ambulanten Nachsorge während der Zeit der Bewährung unter Führungsaufsicht weiter zu stabilisieren und sicherzustellen.
In der forensischen Ambulanz Emmendingen (FAE) werden psychisch kranke Straftäter*innen nach ihrer (Bewährungs-) Entlassung aus dem Maßregelvollzug oder aus dem Strafvollzug betreut. Die Aufnahme in der FAE wird in der Regel durch einen Antrag der zuletzt zuständigen Einrichtung des Justiz- oder Maßregelvollzugs vorbereitet. Die Aufnahmevoraussetzungen (Behandlungsindikation, -eignung und -kapazität) werden vonseiten der FAE in einem festgelegten Aufnahmeverfahren überprüft.
Mit allen zugewiesenen Personen werden vor einem positiven Aufnahmebescheid auch rechtlich verbindliche Behandlungsvereinbarungen geschlossen. Rechtliche Voraussetzung zur Betreuung in der FAE ist eine dann zu treffende richterliche Vorstellungs- und/oder Therapieweisung, die während der angeordneten Führungsaufsichtszeit einzuhalten ist.
Vorrangiges Ziel der Ambulanzarbeit ist es, durch unterschiedliche psycho-, sozio- und pharmakotherapeutische Angebote einer erneuten Straffälligkeit entgegenzuwirken. Die Ambulanzmitarbeiter*innen sind spezialisiert in der Einschätzung individueller forensischer und psychiatrischer Risiken, sowie auf ein suffizientes Risikomanagement bei psychisch kranken Menschen. Um deliktfördernde psychopathologische, situative und soziale Veränderungen frühzeitig erkennen und managen zu können, sind regelmäßige persönliche Kontakte, Kontrollen (Medikamentenabgabe und Medikamentenspiegel, Alkoholkontrollen, Drogenscreening) und eine gute Kenntnis des sozialen Nahraums der zugewiesenen Personen notwendig. Die Kontakte finden in der forensischen Ambulanz oder nach Absprache auch aufsuchend im Wohnumfeld oder am Arbeitsplatz statt. Gleichzeitig erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit allen an der Nachsorge Beteiligten, insbesondere mit der Bewährungshilfe, der betreuenden Einrichtung, dem gesetzlichen Betreuer und der Führungsaufsicht. Im Rahmen von regelmäßigen Helferkonferenzen werden alle relevanten Informationen zusammengetragen, notwendige Interventionen veranlasst und verbindliche Absprachen auch mit den Patienten getroffen. Die FAE arbeitet in einem Case-Management-System, d.h. jede zugewiesene Person hat eine feste Bezugsperson, die für die Dauer der Führungsaufsicht für sie zuständig ist.