
Im Verlauf der Behandlung kann sich herausstellen, dass es notwendig ist, nach der Entlassung Leistungen in Anspruch zu nehmen, um den Behandlungserfolg zu sichern. Diese können sehr unterschiedlich sein:
- Pflegerische Hilfen (Sozialstationen, Haushaltshilfe, stationäre Pflege)
- medizinische Hilfen (ambulante oder stationäre Rehabilitation)
- Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln (orthopädische Hilfen) oder
- Psychosoziale Unterstützung (Soziotherapie)
Zur Feststellung der notwendigen Hilfen wie auch in der Organisation dieser, verfügt das Zentrum für Psychiatrie Emmendingen über ein strukturiertes und multiprofessionelles Entlassmanagement. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ist es das Ziel, gemeinsam mit Ihnen eine lückenlose Anschlussversorgung zu gewährleisten. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden.
Sollten Sie für sich einen nachstationären Unterstützungsbedarf sehen, wenden Sie sich bitte an das Behandlungsteam der Station. Wenn Sie es wünschen, werden auch Ihre Angehörige oder sonstige Bezugspersonen in die Beratung mit einbezogen.
Bei der Aufnahme erhalten Sie eine schriftliche Information (Formblatt 1a), in dieser werden Sie umfänglich zu diesem Thema informiert.
Anmerkung
Die obigen Ausführungen beziehen sich auf die Verpflichtung der Krankenhäuser über ihre Unterstützung im Rahmen des Entlassmanangement nach § 39 zu informieren.
Unsere Beratungsangebote für Unterstützungsmöglichkeiten nach der Entlassung sind jedoch wesentlich umfangreicher und können gerne in der multiprofessionellen Visite erfragt werden.