Führungskräfte und Mitarbeitende im Gesundheitswesen sehen sich heutzutage in ihrer täglichen Arbeit mit einer stetig größer werdenden Menge an Informationen, Gesetzen und Regularien konfrontiert. Das Thema Compliance Management gewinnt hierdurch immer mehr an Bedeutung.
Aus diesem Grund haben die Zentren für Psychiatrie Emmendingen und Calw ein Compliance Management etabliert. Dieses umfasst alle Maßnahmen und Prozesse, welche die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensbezogener Vorgaben sicherstellen. Das Compliance Management arbeitet hierbei eng mit den bestehenden Bereichen wie dem Risikomanagement, der Innenrevision, der IT-Sicherheit sowie dem Datenschutz zusammen.
Die wesentlichen Aufgaben des Compliance Managements in den ZfP Emmendingen und Calw sind:
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Ansprechpartner für Mitarbeitende und Geschäftsleitungen der ZfP sowie für Geschäftspartner und Dritte in Fragen der Korruptionsprävention
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Initiierung von Maßnahmen zur Korruptionsprävention
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Mitwirkung bei Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Korruptionsprävention
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Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen
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Aufnahme von Hinweisen auf Korruptionsverdacht sowie Veranlassung von Maßnahmen (im Einvernehmen mit der Geschäftsleitung)
Als Orientierungs- und Handlungsrahmen dient das gemeinsame Compliance Management Handbuch der Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg.
Whistleblowing Meldestelle
Seit dem 01.07.2020 verfügen die Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg über eine Whistleblowing Meldestelle.
Claudia Vogel, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht und Frau Dr. Heinrich, Rechtsanwältin, nehmen seit dem 01.05.2021 gemeinsam die Aufgabe einer Whistleblowing Meldestelle für die Zentren der Psychiatrie in Baden-Württemberg wahr.
Als Vertrauensanwälte geben wir Ihnen die Möglichkeit unter Zusicherung der Vertraulichkeit Hinweise über Verdachtsmomente für Straftaten, Regelverstöße gegen geltendes Recht oder Regeln des jeweiligen Zentrums für Psychiatrie zu geben. Als Rechtsanwältinnen sind wir gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 StPO zur Verweigerung des Zeugnisses über das berechtigt, was uns in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekannt geworden ist.
Wir unterliegen bei unserer Tätigkeit als Vertrauensanwälte keinen Weisungen, wie wir einen Vorgang behandeln.
Ziel unserer Tätigkeit ist die Aufklärung von Verdachtsmomenten von Straftaten, Regelverstößen gegen geltendes Recht oder Regeln des jeweiligen Zentrums für Psychiatrie.
Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass Straftaten oder relevante Regelverstöße vorliegen. Wir nehmen Ihren Hinweis entgegen und prüfen insbesondere die strafrechtliche Relevanz. In diesem Rahmen werden wir gegebenenfalls mit Ihnen Kontakt aufnehmen und weitere Ermittlungen führen. Zu den nächsten Schritten gehören Einzelfall abhängig die Weiterleitung der Verdachtsmomente an die uns jeweils benannte Kontaktperson des Zentrums für Psychiatrie, die Polizei bzw. die Strafverfolgungsbehörden.
Wir werden Ihnen auf Wunsch eine vertrauliche Behandlung zusichern, sodass wir ohne Ihre Zustimmung Ihre Identität nicht bekannt geben dürfen. Von einer anonymen Kontaktaufnahme mit uns bitte ich abzusehen. Bei einer anonymen Kontaktaufnahme können wir bei Rückfragen beispielsweise zum Sachverhalt oder zu Beweismitteln keinen Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Sollten Sie gleichwohl eine anonyme Kontaktaufnahme bevorzugen, bietet Ihnen die Polizei Baden-Württemberg ein anonymes Hinweisgebersystem unter dem Link https://www.polizei-bw.de/anonymes-hinweisgebersystem/ an, über das Sie anonym direkt der Polizei (nicht mir) Ihre Verdachtsmomente mitteilen und ein Postfach zur Kontaktaufnahme einrichten können.
Durch die Kommunikation mit uns teilen Sie uns auch personenbezogene Daten mit, die wir zwangsläufig zur Umsetzung unserer Tätigkeit verarbeiten. Unsere diesbezüglichen Datenschutzhinweise entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.vogel-heinrich.eu.