
Die Elektrokonvulsionstherapie (EKT) ist ein bewährtes und etabliertes Behandlungsverfahren bei bestimmten psychischen Erkrankungen. Ihre Wirksamkeit beruht auf der kontrollierten Auslösung eines generalisierten Krampfanfalls unter Kurznarkose (elektrisches Stimulationsverfahren).
Bei der EKT wird durch eine kurzzeitige Gabe eines Stromstoßes auf eine oder auch beide Seiten des Schädels ein generalisierter epileptischer Krampfanfall ausgelöst. Die EKT wird in einer Kurzzeit-Vollnarkose mit Muskelrelaxation durchgeführt, hierfür kommt ein/e Fachärzt*in für Anästhesie hinzu. Die Patient*innen bekommen deshalb weder von dem Stromstoß noch von dem nachfolgenden Anfall etwas mit. In der Regel werden 9 bis12 EKT Anwendungen durchgeführt, jeweils in Abständen von 2 -3 Tagen.
Die EKT wird nur bei Behandlungsversagen anderer Therapieverfahren angewendet oder in den sehr seltenen Fällen, in denen ein rascher und deutlicher Therapieerfolg aus allgemeinmedizinischen oder psychiatrischen Gründen dringend anzustreben ist (z.B. perniziöse Katatonie).
Die Risiken der Behandlung entsprechen im Wesentlichen denen einer Narkose. Die Hauptnebenwirkungen beziehen sich meist auf vorübergehende kognitive Beeinträchtigungen. Es kommt bei heutiger Durchführungsweise nicht zu hirnstrukturellen Veränderungen.
Die Hauptindikation der EKT besteht in der Anwendung bei schweren therapieresistenten Depressionen. Die Wirksamkeit der EKT wird derzeit bei 80 bis 90 Prozent angegeben und liegt damit höher als bei den üblichen modernen antidepressiven Therapien mit einer Kombination aus antidepressiver Medikation und Psychotherapie. Allerdings ist das Rückfallrisiko in den ersten Monaten nach erfolgreicher EKT relativ hoch. Auch bei Therapieresistenz bei bipolaren Störungen ist die Wirksamkeit der EKT belegt.
Um die sehr hohe Sicherheit der EKT zu gewährleisten, muss vor deren Durchführung eine ausführliche medizinische Anamnese erhoben werden. Insbesondere Bluthochdruck, koronare Herzkrankheit oder ein zerebrales Aneurysma erfordern eine sorgfältige Risikoabwägung.